Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser
1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2 Dies ist die Ordnung des Gesetzes, das der HERR geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Söhnen Israel, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehler, an der kein Makel ist
1, auf die <noch> kein Joch gekommen ist
2;
3 und ihr sollt sie dem Priester Eleasar übergeben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.
4 Und der Priester Eleasar nehme <etwas> von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blut siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Begegnung hin
3.
5 Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mageninhalt
4 soll man verbrennen
5.
6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen
6 und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen.
7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager <zurück>gehen; und der Priester wird unrein sein bis zum Abend
7.
8 Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis zum Abend
8.
9 Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh einsammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten
9, und sie soll für die Gemeinde der Söhne Israel aufbewahrt werden für das Wasser der Reinigung
1011; es ist eine Entsündigung
12.
10 Und der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis zum Abend
13. Und es soll den Söhnen Israel und dem Fremden, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Ordnung sein.
11 Wer einen Toten berührt, die Leiche irgendeines Menschen
14, der wird sieben Tage unrein sein
15.
12 Dieser soll sich am dritten Tag damit entsündigen, und am siebten Tag wird er rein sein
16; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tag, dann wird er am siebten Tag nicht rein sein.
13 Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche
17 eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN unrein gemacht
18; und diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel
19. Weil das Wasser der Reinigung
20 nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm.
14 Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der in das Zelt geht, und jeder, der in dem Zelt ist, wird sieben Tage unrein sein
21.
15 Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein
22. —
16 Und jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab berührt, wird sieben Tage unrein sein
23.
17 Und man soll für den Unreinen <etwas> von dem Staub des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges
24 Wasser darauf in ein Gefäß geben;
18 und ein reiner Mann soll ein Ysop<büschel> nehmen
25 und es in das Wasser eintauchen und soll <etwas> auf das Zelt sprengen und auf alle Gefäße und auf die Personen, die dort sind, und auf den, der die Knochen oder den Erschlagenen oder den Verstorbenen oder das Grab berührt hat.
19 Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten Tag und am siebten Tag besprengen und ihn am siebten Tag entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein
26. —
20 Und wenn jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, dann soll diese Seele ausgerottet werden
27 aus der Mitte der Versammlung
28; denn er hat das Heiligtum des HERRN unrein gemacht
29; das Wasser der Reinigung
30 ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein.
21 Das soll ihnen zur ewigen Ordnung sein
31. Und wer das Wasser der Reinigung
32 sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung berührt, wird unrein sein bis zum Abend
33.
22 Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein sein
34; und wer
35 ihn berührt, wird unrein sein bis zum Abend
36.