Zufluchtsstädte — Keine Grenzverletzung
1 1Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst
2,
2 dann sollst du dir drei Städte aussondern
3 mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen
4.
3 Du sollst dir den Weg <dahin> instand halten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird
5, in drei Teile teilen. Und es soll <dazu> geschehen, dass jeder Totschläger dahin fliehen <kann>.
4 Das aber ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin flieht, damit er am Leben bleibt: Wer seinen Nächsten unabsichtlich
6 erschlägt und ihn nicht schon vorher
7 hasste
5 — <etwa> wer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt —, der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt,
6 damit nicht der Bluträcher wutentbrannt
8 dem Totschläger nachjagt und ihn einholt, weil der Weg zu lang ist, und ihn totschlägt, obwohl ihn kein Todesurteil <traf>, weil er ihn nicht schon vorher
9 hasste.
7 Darum befehle ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern
10. —
8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben zugesagt hat
11 —
9 wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und alle Tage auf seinen Wegen gehst
12 —, dann sollst du dir noch drei Städte zu diesen dreien hinzufügen,
10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen wird mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt
13, und Blutschuld auf dir ist
14. —
11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, so dass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte
15,
12 dann sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen und ihn der Hand des Bluträchers übergeben, dass er sterbe
16.
13 Du sollst seinetwegen nicht betrübt sein
17, sondern du sollst unschuldig <vergossenes> Blut aus Israel wegschaffen
18, damit es dir gut geht.
14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken
19, die die Vorfahren gezogen haben in deinem Erbteil, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen
20.
Zeugen vor Gericht
15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemanden auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit
21 oder wegen irgendeiner Sünde, wegen irgendeiner Verfehlung, die er begeht. <Nur> auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache gültig sein
2223. —
16 Wenn ein falscher Zeuge
24 gegen jemanden auftritt, um ihn des Ungehorsams
25 zu beschuldigen
26,
17 dann sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit führen, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden
27.
18 Und die Richter sollen <die Sache> genau untersuchen. Und siehe, ist der Zeuge ein Lügenzeuge, hat er gegen seinen Bruder Lüge bezeugt,
19 dann sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte
28. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen
29.
20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr länger eine solch böse Sache in deiner Mitte begehen
30.
21 Und du sollst nicht schonen
31: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
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