Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk — Pflichten und Opfer der Fürsten — Festtage
1 1Und wenn ihr das Land als Erbteil verlost
2, sollt ihr für den HERRN eine Weihegabe aussondern
3, als heiliges <Stück> vom Land, in der Länge 25 000 <Ellen> lang und in einer Breite von 20 000
4 <Ellen>. Die soll heilig sein in ihrem ganzen Gebiet ringsum.
2 Davon sollen zum Heiligtum
5 gehören ein Viereck von 500 auf 500 <Ellen> ringsum
6, und 500 Ellen Weideland hat es ringsum
7.
3 Und von diesem abgemessenen Stück sollst du eine Länge von 25 000 <Ellen> abmessen und eine Breite von 10 000 <Ellen>; da soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein
8.
4 Der heilige <Teil> vom Land ist es; den Priestern, die am Heiligtum Dienst tun, soll es gehören, die nahen, um dem HERRN zu dienen. Und es soll ihnen als Platz für Häuser und
9als Weideland für das Vieh dienen
10.
5 Und <ein Stück von> 25 000 <Ellen> Länge und 10 000 <Ellen> Breite soll den Leviten, die am Tempelhaus Dienst tun, gehören, ihnen zum Besitz <für> Städte zum Wohnen
1112.
6 Und als Besitz der Stadt sollt ihr <ein Stück von> 5 000 <Ellen> Breite und 25 000 <Ellen> Länge geben, entlang der heiligen Weihegabe
13. Dem ganzen Haus Israel soll es gehören.
7 Und dem Fürsten <sollt ihr Land geben> auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe
14 und des Grundbesitzes der Stadt, längs der heiligen Weihegabe
15 und längs des Grundbesitzes der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts und in der Länge
16 entsprechend eines der <Stammes>anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze
8 als Land<besitz>. Es soll ihm als Grundbesitz in Israel gehören
17; und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr unterdrücken
18, sondern das Land dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen
1920.
9 So spricht der Herr, HERR: Lasst es euch genug sein
21, ihr Fürsten Israels! Gewalttat und Misshandlung beseitigt, und übt Recht und Gerechtigkeit
22! Hört auf, mein Volk aus seinem Grundbesitz zu vertreiben
2324!, spricht der Herr, HERR
25.
10 Gerechte Waage und gerechtes Efa und gerechtes Bat sollt ihr haben
26.
11 Das Efa und das Bat sollen gleiches Maß
27 haben, so dass das Bat den zehnten Teil des Homer enthält
28 und das Efa den zehnten <Teil> des Homer; nach dem Homer soll seine Maßbestimmung geschehen.
12 Und der Schekel soll 20 Gera <betragen>
29; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll bei euch die Mine <betragen>.
13 Das ist das Hebopfer, das ihr abheben sollt: ein sechstel Efa vom Homer Weizen und ein sechstel Efa vom Homer Gerste
14 und die Gebühr an Öl — das Bat ist das Öl<maß> —: ein zehntel Bat vom Kor; zehn Bat sind ein Homer, denn zehn Bat sind <auch> ein Kor
30;
15 und ein Schaf
31 von der Herde, von zweihundert, von den Geschlechtern Israels
32 zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Heilsopfern
33, um ihnen Sühnung zu erwirken
34, spricht der Herr, HERR
35.
16 Das ganze Volk des Landes soll <verpflichtet> sein zu diesem Hebopfer an den Fürsten in Israel
36.
17 Dem Fürsten aber obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen
37 und an den Neumonden und an den Sabbaten, zu allen Festzeiten des Hauses Israel
38.
Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Heilsopfer
39 zubereiten, um dem Haus Israel Sühnung zu erwirken.
18 So spricht der Herr, HERR: Im ersten <Monat>, am Ersten des Monats, sollst du einen fehlerlosen Jungstier nehmen und das Heiligtum entsündigen
40.
19 Und der Priester soll <etwas> von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die <Tür>pfosten
41 des Hauses tun und an die vier Ecken der Einfassung des Altars und an die Pfosten
42 der Tore des inneren Vorhofs
43.
20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats wegen des Mannes, der <aus Versehen> sündigt
44, und wegen des Einfältigen. Und so sollt ihr dem Haus Sühnung erwirken.
21 Im ersten <Monat>, am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Passah halten, als Fest <sollt ihr es feiern>; sieben Tage soll man
45 ungesäuerte Brote essen
46.
22 Und der Fürst soll an diesem Tag für sich und für das ganze Volk des Landes einen Sündopferstier darbringen
47.
23 Und die sieben Tage des Festes <hindurch> soll er dem HERRN ein Brandopfer darbringen: sieben Stiere und sieben Widder, ohne Fehler, täglich, die sieben Tage lang, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock
4849.
24 Und als Speisopfer soll er ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder darbringen; und ein Hin Öl für das Efa
50.
25 Im siebten <Monat>, am fünfzehnten Tag des Monats, am Fest
51, soll er die sieben Tage lang ebenso <Opfer> darbringen, so das Sündopfer wie das Brandopfer und so das Speisopfer wie das Öl
52.