Das Heiligkeitsgesetz: 17,1 - 26,46
Schlachtungen und Blutgenuss: 17,1-16
1 Der Herr sprach zu Mose:
1
2 Rede zu Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten und sag zu ihnen: Das ist es, worauf der Herr euch verpflichtet hat:
3 Jeder Mann aus dem Haus Israel, der innerhalb oder außerhalb des Lagers ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet
4 und das Tier nicht zum Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem Herrn vor seiner Wohnstätte zu opfern, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen und soll aus der Mitte seines Volkes ausgemerzt werden.
5 Daher sollen die Israeliten die Opfer, die sie (jetzt noch) auf dem freien Feld schlachten, dem Priester für den Herrn zum Eingang des Offenbarungszeltes bringen und sie als Heilsopfer für den Herrn schlachten.
2
6 Der Priester soll das Blut auf den Altar des Herrn am Eingang des Offenbarungszeltes gießen und das Fett zum beruhigenden Duft für den Herrn in Rauch aufgehen lassen.
7 Sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer für Bocksdämonen schlachten, mit denen sie Unzucht treiben. Das gelte ihnen und ihren kommenden Generationen als feste Regel.
8 Du sollst ihnen weiter sagen: Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der ein Brand- oder Schlachtopfer darbringt,
9 ohne es zum Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, um es für den Herrn zu vollziehen, soll aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden.
10 Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der irgendwie Blut genießt, gegen einen solchen werde ich mein Angesicht wenden und ihn aus der Mitte seines Volkes ausmerzen.
11 Die Lebenskraft des Fleisches sitzt nämlich im Blut. Dieses Blut habe ich euch gegeben, damit ihr auf dem Altar für euer Leben die Sühne vollzieht; denn das Blut ist es, das für ein Leben sühnt.
3
12 Deshalb habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand unter euch darf Blut genießen, auch der Fremde, der in eurer Mitte lebt, darf kein Blut genießen.
13 Jeder unter den Israeliten oder der Fremde in eurer Mitte, der Wild oder für den Genuss erlaubte Vögel erlegt, muss das Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken.
14 Denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist das Blut, das darin ist. Ich habe zu den Israeliten gesagt: Das Blut irgendeines Wesens aus Fleisch dürft ihr nicht genießen; denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist ihr Blut. Jeder, der es genießt, soll ausgemerzt werden.
15 Jeder, sei er einheimisch oder fremd, der ein verendetes oder zerrissenes Tier isst, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend; dann ist er rein.
4
16 Wer seine Kleider nicht wäscht und seinen Körper nicht in Wasser badet, muss die Folgen seiner Schuld tragen.