Weitere Vorschriften für den Genuss und die Darbringung von Opfern: 22,1-33
Der Ausschluss von Priestern vom Genuss der Opfergaben: 22,1-9
1 Der Herr sprach zu Mose:
2 Sag zu Aaron und seinen Söhnen, sie sollen sich mit den heiligen Opfergaben der Israeliten in Acht nehmen, um meinen heiligen Namen nicht zu entweihen; sie müssen für mich heilig gehalten werden. Ich bin der Herr.
3 Sag zu ihnen: Jeder aus euren Nachkommen, auch in den kommenden Generationen, der sich im Zustand der Unreinheit den heiligen Opfergaben nähert, die die Israeliten dem Herrn weihen, soll ausgemerzt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin der Herr.
4 Keiner aus den Nachkommen Aarons, der aussätzig ist oder einen Ausfluss hat, darf von den heiligen Gaben essen, ehe er rein ist. Wer irgendetwas berührt hat, das durch eine Leiche unrein wurde, wer einen Samenerguss hatte,
5 wer Kleintiere berührt hat und sich damit verunreinigte oder einen Menschen, der ihn durch eine eigene Unreinheit befleckte,
6 jeder, der solche Berührungen hatte, soll bis zum Abend unrein sein und darf von den heiligen Gaben erst essen, nachdem er seinen Körper in Wasser gebadet hat.
7 Mit Sonnenuntergang soll er wieder rein sein und darf danach von den heiligen Gaben essen; denn sie sind sein Lebensunterhalt.
8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen; er würde sich dadurch verunreinigen. Ich bin der Herr.
9 Sie sollen auf meine Anordnungen achten und keine Sünde auf sich laden; sie sollen sterben, falls sie sie entweihen. Ich, der Herr, bin es, der sie heiligt.
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Der Ausschluss der Laien vom Genuss der Opfergaben: 22,10-16
10 Kein Laie darf Heiliges essen; weder der Hausgenosse eines Priesters noch sein Lohnarbeiter darf etwas Heiliges essen.
11 Aber wenn ein Priester eine Person mit seinem Geld als Eigentum erwirbt, darf sie davon essen wie einer, der in seinem Haus geboren ist; sie dürfen von seiner Nahrung essen.
12 Wenn eine Priestertochter einen Laien heiratet, darf sie vom Anteil des Erhebungsritus, von den heiligen Gaben nicht essen;
13 aber wenn sie verwitwet oder verstoßen ist und keine Kinder hat und deshalb in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, darf sie wie in ihrer Jugend vom Lebensunterhalt ihres Vaters essen; kein Laie aber darf davon essen.
14 Wenn einer ohne Vorsatz etwas Heiliges isst, soll er es dem Priester ersetzen und ein Fünftel des Wertes hinzufügen.
15 Die Priester dürfen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie dem Herrn darbieten, nicht entweihen.
16 Sie würden den Israeliten Schuld aufladen, die zu einem Schuldopfer verpflichtet, wenn sie ihre heiligen Gaben äßen; denn ich bin der Herr, der diese Gaben geheiligt hat.
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Die Tauglichkeit der Opfertiere: 22,17-25
17 Der Herr sprach zu Mose:
18 Rede zu Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten und sag zu ihnen: Jeder aus dem Haus Israel oder von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe wegen eines Gelübdes oder freiwillig bringt und sie für den Herrn als Brandopfer darbringt,
19 muss, damit ihr Annahme findet, ein fehlerloses, männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen darbringen.
20 Ihr dürft kein Tier mit einem Gebrechen darbringen, denn ihr würdet damit keine Annahme finden.
21 Wenn jemand ein Heilsopfer für den Herrn darbringt, sei es, um ein Gelübde zu erfüllen, oder sei es als freiwillige Gabe, so soll es ein fehlerloses Rind oder Schaf oder eine fehlerlose Ziege sein, um Annahme zu finden; es darf kein Gebrechen haben.
22 Ihr dürft dem Herrn kein Tier opfern, das blind, verstümmelt, krätzig, aussätzig, eitrig ist oder zerbrochene Gliedmaßen hat. Kein Stück von solchen Tieren dürft ihr auf den Altar als ein Feueropfer für den Herrn legen.
23 Ein entstelltes oder verstümmeltes Rind oder Schaf kannst du als freiwillige Opfergabe verwenden, aber als Einlösung eines Gelübdes ist es missfällig.
24 Ihr dürft dem Herrn kein Tier darbringen, das zerdrückte, zerschlagene, ausgerissene oder abgeschnittene Hoden hat. Ihr dürft das in eurem Land nicht tun
25 und ihr dürft kein solches Tier aus der Hand eines Fremden erwerben, um es als Speise eures Gottes darzubringen. Ein derartiger Eingriff an ihnen bewirkt ein Gebrechen; sie würden euch keine Annahme bringen.
Einzelbestimmungen über Opfertiere: 22,26-30
26 Der Herr sprach zu Mose:
27 Wenn ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Vom achten Tag an ist es als Feueropfer für den Herrn annehmbar.
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28 Ein Rind oder Schaf sollt ihr nicht an einem Tag zugleich mit seinem Jungen schlachten.
29 Wenn ihr dem Herrn ein Dankopfer darbringt, opfert es so, dass es angenommen werden kann.
30 Man soll es noch am selben Tag essen, ohne etwas davon bis zum Morgen übrig zu lassen. Ich bin der Herr.
Schlussmahnung: 22,31-33
31 Ihr sollt auf meine Gebote achten und sie befolgen; ich bin der Herr.
32 Ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde; ich, der Herr, bin es, der euch heiligt.
33 Ich, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein, ich bin der Herr.