1 Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es soll für euch ein Tag sein, an dem mit großem Lärm die Trompete geblasen wird.
2 Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft für den Herrn einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer her,
3 ferner als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder
4 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer,
5 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch zu entsühnen,
6 das alles zusätzlich zum monatlichen Brandopfer und zum dazugehörenden Speiseopfer und zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden Duft, als Feueropfer für den Herrn.
7 Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten;
8 ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen. Dafür sollt ihr einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer verwenden,
9 ferner als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder
10 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer,
11 außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, und zwar zusätzlich zum Sündopfer der Entsühnung, zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern.
12 Am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest zur Ehre des Herrn feiern.
13 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den Herrn. Dreizehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sollen es sein,
14 ferner als dazugehörendes Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, für jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel für jeden der zwei Widder
15 und ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer,
16 außerdem ein Ziegenbock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
17 Am zweiten Tag sollen es zwölf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
18 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
19 ferner ein Ziegenbock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer sowie zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
20 Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
21 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
22 ferner ein Bock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
23 Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
24 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
25 ferner ein Ziegenbock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
26 Am fünften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
27 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
28 ferner ein Bock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
29 Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
30 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
31 ferner ein Bock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
32 Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,
33 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,
34 ferner ein Bock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten;
36 ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den Herrn einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer darbringen,
37 dazu die dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechenden Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist,
38 ferner einen Bock als Sündopfer, das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.
39 Das sollt ihr zur Ehre des Herrn an euren Festtagen tun, abgesehen von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt habt oder freiwillig darbringt.