1 Einen Älteren fahre nicht an, sondern ermahne ihn wie einen Vater, Jüngere wie Brüder,
2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern in aller Reinheit!
3 Witwen ehre, die wirklichen Witwen!
4 Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, sollen sie lernen, zuerst das eigene Haus fromm zu führen und Dankschulden abzustatten den Vorfahren; denn dies ist angenehm vor Gott.
5 Die wirkliche aber und alleingebliebene Witwe hat gehofft auf Gott und verharrt bei den Bitten und den Gebeten nachts und tags,
6 die ausschweifende aber ist lebend tot.
7 Und dieses gebiete, damit untadelig sie seien!
8 Wenn aber einer für die Eigenen und besonders die Hausgenossen nicht vorsorgt, den Glauben hat er (ver)leugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger.
9 Als Witwe soll bestimmt werden eine nicht weniger als sechzig Jahre Gewordene, eines einzigen Mannes Frau,
10 in rechten Werken bezeugt, wenn sie Kinder aufzog, wenn sie Fremde aufnahm, wenn sie der Heiligen Füße wusch, wenn sie Bedrängten beistand, wenn sie jedem guten Werk nachging.
11 Jüngere Witwen aber weise ab! Denn wann sie sinnlich werden, dem Christos zuwider, wollen sie heiraten,
12 erhaltend das Urteil, daß die erste Treue sie brachen;
13 zugleich aber auch faul (zu sein), lernen sie, umhergehend in den Häusern, nicht nur aber faul, sondern auch geschwätzig und übergeschäftig, redend das nicht Nötige.
14 Ich will also, daß Jüngere heiraten, Kinder gebären, Hausherrin sind, keinen Anlaß geben dem Gegner zu Beschimpfung;
15 denn schon wandten sich einige weg hinter den Satan.
16 Wenn eine Gläubige Witwen hat, soll sie ihnen beistehen, und nicht soll beschwert werden die Gemeinde, damit den wirklichen Witwen sie beistehe.
17 Die recht vorstehenden Ältesten sollen doppelter Ehre gewürdigt werden, besonders die sich mühenden in Wort und Lehre.
18 Denn
es sagt die Schrift: ›Einem dreschenden Ochsen sollst du nicht einen Maulkorb umhängen,‹
1 und: ›Wert ist der Arbeiter seines Lohnes.‹
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19 Gegen einen Ältesten nimm eine Beschuldigung nicht an, außer ›auf zwei oder drei Zeugen‹ 3 (hin)!
20 Die Sündigenden überführe vor allen, damit auch die übrigen Furcht haben!
21 Ich beschwöre dich, vor Gott und Christos Jesus und den auserwählten Engeln, daß dieses du (ein)hältst ohne Vorurteil, nichts tuend nach Zuneigung.
22 Die Hände lege keinem schnell auf, und nicht habe Anteil an fremden Sünden; dich selbst bewahre rein!
23 Trinke nicht mehr Wasser, sondern ein wenig Wein gebrauche wegen des Magens und deiner häufigen Schwächen!
24 Einiger Menschen Sünden sind offenkundig, vorangehend zum Gericht, einigen aber auch folgen sie nach;
25 ebenso sind auch die rechten Werke offenkundig, und die Werke, bei denen es sich anders verhält, können nicht verborgen werden.