2.Mose 22

1 Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird1, so dass er stirbt, so ist es ihm2 keine Blutschuld.
2 Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm3 Blutschuld. Er4 muss zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den <Wert des> von ihm Gestohlenen verkauft werden.
3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten56.
4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt7 und seinem Vieh <dabei> freien Lauf lässt, so dass es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten8.
5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, so dass ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muss der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat. 9

6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen — falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten10.
7 Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, <damit man erfährt,> ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
8 Bei jedem Fall von Veruntreuung11 an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er12 sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten13.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich <einen Knochen> oder wird weggeführt, <und> niemand sieht es,
10 dann soll ein Schwur beim HERRN zwischen ihnen beiden sein1415, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer16 es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten17.
11 Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
12 Falls es <aber> zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten1819.
13 Wenn jemand von seinem Nächsten <ein Stück Vieh> leiht, und es bricht sich <einen Knochen> oder stirbt — falls sein Besitzer nicht dabei war, muss er es erstatten20;
14 falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten21. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis22.
15 Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt23 ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben24.
16 Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.

Todeswürdige Vergehen

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen25. —
18 Jeder, der bei einem Tier liegt, muss getötet werden26. —
19 Wer den Göttern opfert27, außer dem HERRN allein, soll mit dem Bann belegt werden28.

Schutz der Schwachen

20 Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen29.
21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken30.
22 Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien <muss>31, ihr Geschrei gewiss erhören32,
23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, so dass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden33. —
24 Falls du <einem aus> meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger34; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen35. —
25 Falls du wirklich den Mantel36 deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht37;
26 denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er <sonst> liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, dass ich ihn erhören werde38, denn ich bin gnädig39. —

Pflege der Gottesgemeinschaft

27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen40.
28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter41 sollst du nicht zögern42. — Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.
29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind <und> deinen Schafen halten43; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben44. —
30 Heilige Menschen sollt ihr mir sein45: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen46.
1 ℘ Jer 2,34
2 d. h. dem Schläger des Diebes
3 d. h. dem Schläger des Diebes
4 d. i. der Dieb
5 w. unversehrt machen
6 ℘ Kap. 21,34.37; Jes 40,2
7 o. anzündet
8 w. unversehrt machen
9 ℘ V. 6-14: 3Mo 5,20-24
10 w. unversehrt machen
11 w. bei jeder Sache eines Vergehens
12 d. i. der Eigentümer
13 w. unversehrt machen
14 w. geschehen
15 ℘ Hebr 6,16
16 d. i. der Besitzer des Tieres
17 w. unversehrt machen
18 w. unversehrt machen
19 ℘ 1Mo 31,39
20 w. unversehrt machen
21 w. unversehrt machen
22 o. Falls er ein Lohnarbeiter war, geht es auf seinen Lohn
23 d. h. die noch nicht zur Ehefrau erworben ist
24 ℘ 1Mo 34,12; 5Mo 22,29
25 ℘ 3Mo 20,6.27; 5Mo 18,10-14; 1Sam 28,3.7.9
26 ℘ 3Mo 18,23; 5Mo 27,21
27 w. zum Opfer schlachtet
28 ℘ Kap. 20,3; 34,15.16; 3Mo 17,7; 4Mo 25,1-5; 5Mo 13,2-16; 17,2-7; 2Kö 23,20; 2Chr 15,13
29 ℘ Kap. 23,9; 5Mo 10,18; Mal 3,5
30 ℘ 5Mo 10,18; 24,17-22; Hi 6,27; Ps 146,9; Jes 1,17.23; Sach 7,10
31 ℘ Jak 5,4; 5Mo 15,9
32 ℘ Hi 34,28; Ps 10,14; 34,7
33 ℘ Spr 22,23; Kla 5,3
34 w. wie einer, der um Zins Geld ausleiht
35 ℘ 3Mo 25,35-37; 5Mo 23,21; Neh 5,7
36 w. das Obergewand; es wurde als Decke benutzt; vgl. die Anm. zu Kap. 3,22
37 ℘ Hes 18,7
38 ℘ Hi 34,28; Ps 10,14; 34,7
39 ℘ 5Mo 24,10-15; Am 2,8
40 ℘ 2Sam 16,5; 1Kö 2,8.9; Pred 10,20; Apg 23,5
41 o. Mit deiner Fülle an Wein und deinem Überfluss an Öl; w. Mit deiner Fülle und deinem Ausfluss. — Gemeint ist wohl die rechtzeitige Abgabe der ersten Erzeugnisse aus der Landwirtschaft und dem Weinbau.
42 ℘ Kap. 23,16.19
43 ℘ Kap. 13,2.11-16; 5Mo 15,19
44 ℘ 3Mo 22,27
45 ℘ 3Mo 11,44
46 ℘ 3Mo 7,24; 17,15; 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14