1 Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird
1, so dass er stirbt, so ist es ihm
2 keine Blutschuld.
2 Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm
3 Blutschuld. Er
4 muss zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den <Wert des> von ihm Gestohlenen verkauft werden.
3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten
56.
4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt
7 und seinem Vieh <dabei> freien Lauf lässt, so dass es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten
8.
5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, so dass ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muss der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat.
9
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen — falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten
10.
7 Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, <damit man erfährt,> ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.
8 Bei jedem Fall von Veruntreuung
11 an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er
12 sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten
13.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich <einen Knochen> oder wird weggeführt, <und> niemand sieht es,
10 dann soll ein Schwur beim HERRN zwischen ihnen beiden sein
1415, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer
16 es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten
17.
11 Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.
12 Falls es <aber> zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten
1819.
13 Wenn jemand von seinem Nächsten <ein Stück Vieh> leiht, und es bricht sich <einen Knochen> oder stirbt — falls sein Besitzer nicht dabei war, muss er es erstatten
20;
14 falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten
21. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis
22.
15 Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt
23 ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben
24.
16 Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.
Todeswürdige Vergehen
17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen
25. —
18 Jeder, der bei einem Tier liegt, muss getötet werden
26. —
19 Wer den Göttern opfert
27, außer dem HERRN allein, soll mit dem Bann belegt werden
28.
Schutz der Schwachen
20 Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen
29.
21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken
30.
22 Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien <muss>
31, ihr Geschrei gewiss erhören
32,
23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, so dass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden
33. —
24 Falls du <einem aus> meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger
34; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen
35. —
25 Falls du wirklich den Mantel
36 deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht
37;
26 denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er <sonst> liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, dass ich ihn erhören werde
38, denn ich bin gnädig
39. —
Pflege der Gottesgemeinschaft
27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen
40.
28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter
41 sollst du nicht zögern
42. — Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.
29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind <und> deinen Schafen halten
43; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben
44. —
30 Heilige Menschen sollt ihr mir sein
45: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen
46.