3.Mose 14

Reinigungsopfer und Gebräuche für Aussätzige

1 Und der HERR redete zu Mose:
2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung1: Er soll zum Priester gebracht werden2,
3 und der Priester soll nach draußen vor das Lager gehen. Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal des Aussatzes ist an dem Aussätzigen geheilt,
4 dann soll der Priester gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebende, reine Vögel nehme und Zedernholz, Karmesin und Ysop3.
5 Und der Priester soll gebieten, dass man den einen Vogel über lebendigem Wasser45 in ein Tongefäß hinein schlachte.
6 Den lebenden Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz, den Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser67 geschlachtet worden ist.
7 Und er soll <davon etwas> auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen8 und ihn für rein erklären910. Und den lebenden Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen11.
8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden. Dann ist er rein12. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
9 Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden: Dann ist er rein13.
10 Und am achten Tag soll er zwei Schaflämmer ohne Fehler nehmen und ein weibliches Schaflamm, einjährig, ohne Fehler14, drei Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt1516, zum Speisopfer, und ein Log Öl.
11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, zusammen mit diesen Dingen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN stellen.
12 Und der Priester nehme das eine Lamm17 und bringe es als Schuldopfer18 dar mit dem Log Öl und schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN19.
13 Und er schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte20; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester21: hochheilig ist es22.
14 Und der Priester nehme <etwas> von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes23.
15 Und der Priester nehme <etwas> von dem Log Öl und gieße es in seine24 linke Hand.
16 Und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und versprenge <etwas> von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN25.
17 Und vom Rest des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester <etwas> auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes26, auf das Blut27 des Schuldopfers.
18 Und das restliche Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem HERRN28.
19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den Sühnung erwirken, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist. Danach soll er das Brandopfer schlachten.
20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so erwirke der Priester Sühnung für ihn: dann ist er rein.
21 Wenn er aber gering ist und seine Hand es nicht aufbringen29 kann30, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen für das Schwingopfer, um Sühnung für ihn zu erwirken, und für das Speisopfer ein Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt31, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen32 kann: eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.
23 Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN33.
24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN.
25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers! Und der Priester nehme <etwas> von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes34.
26 Und der Priester gieße <etwas> von dem Öl in seine35 linke Hand;
27 und der Priester sprenge vor dem HERRN siebenmal mit seinem rechten Finger <etwas> von dem Öl, das in seiner linken Hand ist.
28 Und der Priester tue <etwas> von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes36, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers.
29 Und das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu erwirken vor dem HERRN.
30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen37 kann —
31 das, was seine Hand aufbringen38 kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. So erwirke der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.
32 Das ist das Gesetz für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen39 kann<, was vorgeschrieben ist>.

Reinigung vom Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe40, und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus setze,
35 dann soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am Haus.
36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.
37 Und besieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,
38 dann soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus <für> sieben Tage verschließen41.
39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,
40 dann soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Mal ist, herausreißt und sie hinauswirft nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
41 Das Haus aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der <herausgerissenen> Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus <damit> verputzen42.
43 Wenn aber nach dem Ausreißen der Steine, nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Verputzen43 das Mal zurückkehrt und am Haus ausbricht,
44 dann soll der Priester kommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat am Haus um sich gegriffen, <dann> ist es ein bösartiger Aussatz am Haus: Unrein ist es44.
45 Man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausbringen nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.
46 Und wer in das Haus, solange es verschlossen ist, hineingeht, wird bis zum Abend unrein sein45.
47 Wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen, und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester wieder hineingeht und es besieht, und siehe, das Mal hat nach dem Verputzen46 des Hauses nicht um sich gegriffen am Haus, dann soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Mal ist geheilt.
49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop;
50 und er schlachte den einen Vogel über lebendigem Wasser4748 in ein Tongefäß hinein.
51 Und er nehme das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge <damit> das Haus siebenmal.
52 Und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin.
53 Den lebenden Vogel aber soll er nach draußen vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen. So erwirke er Sühnung für das Haus: Dann wird es rein sein.
54 Das ist das Gesetz für das ganze Mal des Aussatzes und für die Krätze49
55 und für den Aussatz des Kleides50 und des Hauses51
56 und für die Erhöhung und für den Schorf52 und für den Fleck53,
57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist54: Das ist das Gesetz des Aussatzes.
1 d. h. am Tag, an dem er für rein erklärt wird
2 ℘ Mt 8,4; Mk 1,44
3 ℘ 4Mo 19,6; Hebr 9,19
4 d. h. über fließendem, nicht aus einer Zisterne geschöpftem Wasser
5 ℘ V. 50
6 d. h. über fließendem, nicht aus einer Zisterne geschöpftem Wasser
7 ℘ V. 50
8 ℘ Kap. 4,6
9 o. und ihn <so> reinigen
10 ℘ 4Mo 19,19
11 ℘ Kap. 16,22
12 ℘ Kap. 13,6
13 ℘ 4Mo 8,7
14 ℘ Kap. 1,3.10
15 o. angefeuchtet
16 ℘ Kap. 2,1
17 w. den einen jungen Widder. — Im Gegensatz zu V. 10 ist hier ein männliches Tier gemeint.
18 ℘ Kap. 5,15
19 ℘ Kap. 8,27
20 ℘ Kap. 7,2
21 ℘ Kap. 2,3.10
22 ℘ Kap. 21,22
23 ℘ Kap. 8,23.24; 2Mo 29,20
24 w. des Priesters
25 ℘ Kap. 8,11
26 ℘ Kap. 8,23.24; 2Mo 29,20
27 LXX, die syr. und aram. Üs.: auf die Stelle des Blutes; wie V. 28
28 ℘ Kap. 4,20
29 w. erreichen
30 ℘ Kap. 5,7.11
31 o. angefeuchtet
32 w. erreichen
33 ℘ Kap. 15,14
34 ℘ Kap. 8,23.24; 2Mo 29,20
35 w. des Priesters
36 ℘ Kap. 8,23.24; 2Mo 29,20
37 w. erreichen
38 w. erreichen
39 w. erreichen
40 ℘ Kap. 20,24; 1Mo 17,8; 5Mo 32,49
41 ℘ Kap. 13,4.50
42 w. überstreichen
43 w. Überstrichenwerden
44 ℘ Kap. 13,51
45 ℘ Kap. 11,24.25
46 w. Überstrichenwerden
47 d. h. über fließendem, nicht aus einer Zisterne geschöpftem Wasser
48 ℘ V. 4-6
49 ℘ Kap. 13,3-46
50 ℘ Kap. 13,47-58
51 ℘ V. 34-53
52 ℘ Kap. 13,3-46
53 ℘ Kap. 13,3-46
54 ℘ Kap. 10,10; 13,59