Gesetz über Gelübde und Zehnten
1 Und der HERR redete zu Mose:
2 Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn jemand ein <besonderes> Gelübde leistet
12, dann sollen die Personen
3 für den HERRN
4 nach <folgender> Schätzung <berechnet werden>:
3 Wenn deine Schätzung einen Mann
5 von zwanzig Jahren bis zu sechzig Jahren betrifft, dann sei deine Schätzung fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums
6.
4 Und wenn es eine Frau
7 ist, dann sei die Schätzung dreißig Schekel.
5 Und wenn es von fünf Jahren bis zu zwanzig Jahren ist, dann sei deine Schätzung einer männlichen <Person> zwanzig Schekel
8 und einer weiblichen zehn Schekel.
6 Und wenn es von einem Monat bis zu fünf Jahren ist, dann sei die Schätzung einer männlichen <Person> fünf Schekel Silber und die Schätzung einer weiblichen drei Schekel Silber.
7 Und wenn es von sechzig Jahren und darüber ist, dann sei die Schätzung, wenn es eine männliche <Person> ist, fünfzehn Schekel und für eine weibliche zehn Schekel.
8 Und
9wenn der, der das Gelübde getan hat
10, zu arm ist
11 für die Schätzung, dann soll man ihn
12 vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen.
9 Und wenn es Vieh ist, von dem man dem HERRN eine Opfergabe darbringt
13, dann soll alles, was man dem HERRN davon gibt, heilig sein.
10 Man soll es nicht auswechseln und nicht vertauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Und wenn man dennoch Vieh gegen Vieh vertauscht, dann soll es selbst <heilig> bleiben, das eingetauschte aber wird heilig werden
14.
11 Wenn es aber irgendein unreines Vieh ist, von dem man dem HERRN keine Opfergabe darbringt, dann soll man das Vieh vor den Priester stellen,
12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; nach der Schätzung des Priesters, so soll es sein.
13 Wenn man es aber unbedingt <wieder> einlösen will, dann soll man zu der Schätzung ein Fünftel hinzufügen
15.
14 Und wenn jemand sein Haus als etwas Heiliges für den HERRN heiligt, dann soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht ist. Wie der Priester es schätzt, so soll es feststehen.
15 Und wenn der Heiligende sein Haus einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes der Schätzung darüber hinaus hinzufügen
16, und es soll ihm gehören.
16 Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN <etwas> heiligt, dann soll die Schätzung nach dem Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat für fünfzig Schekel Silber.
17 Wenn er vom Jobeljahr
1718 an sein Feld heiligt, soll es gemäß der Schätzung feststehen.
18 Wenn er aber nach dem Jobel<jahr>
19 sein Feld heiligt, dann soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jobeljahr
20 übrig sind; das soll <dann> von der Schätzung abgezogen werden
21.
19 Wenn aber der Heiligende das Feld unbedingt <wieder> einlösen will, dann soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinaus hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
20 Wenn er aber das Feld <bis zum Jobeljahr
22> nicht einlöst oder wenn er das Feld an einen andern Mann verkauft, kann es nicht wieder eingelöst werden.
21 Und das Feld soll, wenn es im Jobel<jahr>
23 frei ausgeht, für den HERRN heilig sein wie ein gebanntes
24 Feld. Es soll dem Priester als Eigentum gehören
25.
22 Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehört, dem HERRN heiligt,
23 dann soll ihm der Priester den Betrag der Schätzung berechnen bis zum Jobeljahr
26. Er soll die Schätzung am gleichen Tag als etwas für den HERRN Heiliges entrichten.
24 Im Jobeljahr
27 soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land als sein Eigentum gehörte
28.
25 Und alle Schätzung soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Schekel sein.
26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehört
29, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Rind oder ein Schaf
30, es gehört dem HERRN
31.
27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, dann soll man es auslösen nach der Schätzung und sein Fünftel darüber hinzufügen
32. Und wenn es nicht ausgelöst wird, dann soll es verkauft werden nach der Schätzung. —
28 Jedoch alles Gebannte, das jemand für den HERRN mit dem Bann belegt
33, von allem, was ihm gehört, von Mensch oder Vieh oder vom Feld seines Eigentums, <das> darf nicht verkauft und nicht eingelöst werden
34. Alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig
35.
29 Alles Gebannte, das an Menschen mit dem Bann belegt wird, darf nicht ausgelöst werden: es muss getötet werden
36.
30 Und der ganze Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; es ist dem HERRN heilig
37.
31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten <irgendetwas> einlösen will, dann soll er sein Fünftel hinzufügen
38.
32 Und der ganze Zehnte von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Stab
39 vorüberzieht
40, das Zehnte soll für den HERRN heilig sein
41.
33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht vertauschen. Wenn man es dennoch irgend vertauscht, wird es selbst <heilig> bleiben, das Eingetauschte aber wird heilig werden; es darf nicht eingelöst werden
42.
34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai an die Söhne Israel aufgetragen hat.
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