Nähere Bestimmungen über das Schuldopfer
1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers
1; hochheilig ist es
2.
2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten
3. Der Priester
4 soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen.
3 Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.
5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN
5: ein Schuldopfer ist es.
6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen
6; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es
7.
7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer:
ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören
8. —
8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.
9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören
9.
10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt
10 oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.
Gesetz des Heilsopfers
11 Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers
1112, das man dem HERRN darbringt:
12 Wenn man es zum Dank
13 darbringt
14, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt
15, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengrieß, <mit Öl> eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl
16.
13 Außer den Kuchen soll man gesäuertes <Brot> als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer
1718.
14 Und man soll <je> eines davon, von der ganzen Gabe, dem HERRN als Hebopfer
19 darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören
20.
15 Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen
21.
16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist
22, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt.
17 Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers
23 am dritten Tag noch irgendetwas gegessen wird, dann wird es
24 nicht <mehr> als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines
25 wird es sein; und die Person
26, die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen
27.
19 Und das Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und <was> das Fleisch <betrifft>, jeder Reine darf das Fleisch essen;
20 aber die Person
28, die Fleisch von dem Heilsopfer
29 isst, das dem HERRN gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr
30, diese Person
31 soll aus ihren Volksgenossen
32 ausgerottet werden
33.
21 Und wenn eine Person
34 irgendetwas Unreines anrührt
35, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendetwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers
36, das dem HERRN gehört: diese Person
37 soll aus ihren Volksgenossen
38 ausgerottet werden
39.
Verbot des Essens von Fett und Blut
22 Und der HERR redete zu Mose:
23 Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen
40.
24 Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen
41.
25 Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt — die Person
42, die es isst, soll aus ihren Volksgenossen
43 ausgerottet werden
44.
26 Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh
45.
27 Jede Person
46, die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen
47 ausgerottet werden
48.
Priesteranteil am Opfer
28 Und der HERR redete zu Mose:
29 Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem HERRN sein Heilsopfer
4950 darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem HERRN bringen.
30 Seine Hände sollen die Feueropfer des HERRN bringen; das Fett
51, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer
52 vor dem HERRN zu schwingen
53.
31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer
54 von euren Heilsopfern
55 dem Priester geben.
33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers
56 und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.
34 Denn die Brust des Schwingopfers
57 und die Keule des Hebopfers
58 habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern
59, und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung
60 vonseiten der Söhne Israel
61. —
35 Das ist das Salbungsteil
62 Aarons und das Salbungsteil
63 seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag
64, als man
65 sie herantreten ließ, für den HERRN den Priesterdienst auszuüben,
36 das der HERR geboten hat, ihnen vonseiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man
66 sie salbte
67: eine ewige Ordnung
68 bei ihren Generationen
69.
37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer
70,
38 das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.
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