Verordnung über Zufluchtsstädte
1 1Und der HERR redete zu Josua:
2 Rede zu den Söhnen Israel: Bestimmt für euch die Zufluchtsstädte, von denen ich durch Mose zu euch geredet habe
2,
3 damit dorthin ein Totschläger fliehen <kann>, der jemanden aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat
3! Sie sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.
4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen und am Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen. Und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, damit er bei ihnen wohnt.
5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, dann sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich
4 erschlagen und hat ihn vorher
5 nicht gehasst.
6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, bis zum Tod des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird. Dann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus gehen, in die Stadt, aus der er geflohen ist. —
7 Und sie heiligten Kedesch
6 in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, und Sichem
7 auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron
8, auf dem Gebirge Juda.
8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer
9 in der Wüste, in der Ebene, aus dem Stamm Ruben, und Ramot
10 in Gilead, aus dem Stamm Gad, und Golan
11 in Baschan, aus dem Stamm Manasse.
9 Das waren die bestimmten Städte
12 für alle Söhne Israel und für den Fremden, der in ihrer Mitte weilte, dass dorthin jeder fliehen konnte, der jemanden aus Versehen erschlagen hatte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers starb, bevor er vor der Gemeinde gestanden hatte.