Jos 20

Verordnung über Zufluchtsstädte

1 1
Und der HERR redete zu Josua:
2 Rede zu den Söhnen Israel: Bestimmt für euch die Zufluchtsstädte, von denen ich durch Mose zu euch geredet habe2,
3 damit dorthin ein Totschläger fliehen <kann>, der jemanden aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat3! Sie sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.
4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen und am Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen. Und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, damit er bei ihnen wohnt.
5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, dann sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich4 erschlagen und hat ihn vorher5 nicht gehasst.
6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, bis zum Tod des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird. Dann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus gehen, in die Stadt, aus der er geflohen ist. —
7 Und sie heiligten Kedesch6 in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, und Sichem7 auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron8, auf dem Gebirge Juda.
8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer9 in der Wüste, in der Ebene, aus dem Stamm Ruben, und Ramot10 in Gilead, aus dem Stamm Gad, und Golan11 in Baschan, aus dem Stamm Manasse.
9 Das waren die bestimmten Städte12 für alle Söhne Israel und für den Fremden, der in ihrer Mitte weilte, dass dorthin jeder fliehen konnte, der jemanden aus Versehen erschlagen hatte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers starb, bevor er vor der Gemeinde gestanden hatte.
1 ℘ 4Mo 35,9-29; 5Mo 19,1-13
2 ℘ 2Mo 21,13; 4Mo 35,6
3 w. der eine Seele erschlug aus Versehen, ohne Erkenntnis
4 w. ohne Erkenntnis
5 w. seit gestern <und> vorgestern
6 ℘ Kap. 19,36
7 ℘ Kap. 21,21; 24,1; Ri 9,1; 1Kö 12,1.25
8 ℘ Kap. 15,13
9 ℘ Kap. 21,36
10 ℘ Kap. 21,38; 5Mo 4,43; 2Kö 8,28
11 ℘ Kap. 21,27; 5Mo 4,43
12 w. die Städte der Bestimmung