3.Mose 22

Verordnungen über das Essen der Opfer

1 Und der HERR redete zu Mose:
2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, dass sie sich enthalten von den heiligen Dingen1 der Söhne Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen2. Ich bin der HERR.
3 Sage zu ihnen: Wer irgend von all euren Nachkommen, bei euren Generationen, sich den heiligen Dingen nähert, die die Söhne Israel dem HERRN heiligen, und seine Unreinheit ist an ihm, diese Person3 soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg4. Ich bin der HERR.
4 Jedermann von den Nachkommen Aarons, der aussätzig ist oder an Schleimfluss leidet5, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist6. Und wer irgendeinen berührt, der durch eine Leiche7 unrein gemacht ist8, oder jemanden, dem der Samenerguss entgeht9,
5 oder wer irgendein kriechendes Tier10 berührt, das für ihn unrein ist11, oder einen Menschen, der für ihn unrein ist, durch jegliche Unreinheit, die er hat:
6 Einer, der solches berührt, der wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden12;
7 und ist die Sonne untergegangen, dann ist er rein. Danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot13.
8 Aas und Zerrissenes darf er nicht essen, dass er sich dadurch unrein macht14. Ich bin der HERR.
9 Und sie sollen meine Vorschriften beachten15, damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden16 und dadurch sterben, weil sie es17 entweihen18. Ich bin der HERR, der sie heiligt.
10 Und kein Fremder19 darf Heiliges essen. Der Beisasse20 und der Tagelöhner eines Priesters dürfen nicht Heiliges essen21.
11 Wenn aber ein Priester eine Person22 mit seinem Geld als Eigentum erwirbt, <dann> darf diese davon essen; und die in seinem Haus geborenen <Sklaven, auch> sie dürfen von seinem Brot essen23.
12 Und wenn die Tochter eines Priesters <die Frau> eines fremden24 Mannes wird, darf sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen.
13 Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird und keine Kinder25 hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt wie in ihrer Jugend26, <dann> darf sie vom Brot ihres Vaters essen27. Aber kein Fremder28 darf davon essen29.
14 Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isst, dann soll er ein Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten30.
15 Und man darf die heiligen Dinge31 der Söhne Israel nicht entweihen32, die sie dem HERRN abheben33,
16 und ihnen so die Sünde einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge34 essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt35.
17 Und der HERR redete zu Mose:
18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israel und sage zu ihnen: Jedermann vom Haus Israel und von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach all ihren Gelübden und nach all ihren freiwilligen Gaben36, die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen —
19 zum Wohlgefallen <Gottes> für euch <soll er sie darbringen>: ohne Fehler37, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen38.
20 Alles, woran ein Makel ist, dürft ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein39.
21 Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer40 darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, vom Rind- oder vom Kleinvieh: ohne Fehler soll es sein, zum Wohlgefallen41; keinerlei Makel darf an ihm sein.
22 Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier oder <eines>, das eine Warze oder die Krätze oder die Flechte hat, diese dürft ihr dem HERRN nicht darbringen, und <ihr> sollt dem HERRN keine Feueropfer davon auf den Altar geben.
23 Und einen Stier oder ein Schaf42 mit einem zu langen Glied43 oder abgehauenen Schwanz44, das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht als wohlgefällig betrachtet werden45.
24 Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; und in eurem Land sollt ihr <so etwas> nicht tun46.
25 Und aus der Hand eines Ausländers47 dürft ihr nichts von diesen <Tieren kaufen und davon> die Speise eures Gottes darbringen; denn ihr Schaden ist an ihnen, ein Makel ist an ihnen. Sie werden nicht als wohlgefällig für euch betrachtet werden.
26 Und der HERR redete zu Mose:
27 Wenn ein Stier oder ein Schaf48 oder eine Ziege geboren wird, dann soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein. Und vom achten Tag an und weiterhin wird es als wohlgefällig betrachtet werden zur Opfergabe eines Feueropfers für den HERRN49. —
28 Und ein Rind oder ein Schaf50, es selbst und sein Junges dürft ihr nicht an einem Tag51 schlachten. —
29 Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch schlachten52:
30 An demselben Tag soll es gegessen werden. Ihr sollt nichts davon bis zum <nächsten> Morgen übrig lassen53. Ich bin der HERR.
31 Und ihr sollt meine Gebote halten und sie tun54. Ich bin der HERR55.
32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen56, damit ich geheiligt werde57 in der Mitte der Söhne Israel. Ich bin der HERR, der euch heiligt58,
33 der euch aus dem Land Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein59. Ich bin der HERR.
1 o. sich ehrfurchtsvoll verhalten vor den heiligen Gaben
2 ℘ V. 32; Kap. 18,21; Jes 52,11
3 o. Seele
4 ℘ 2Mo 30,33.38
5 w. fließt
6 ℘ Kap. 14,2; 15,2
7 w. Seele <eines Toten>
8 ℘ 4Mo 19,11-13
9 ℘ Kap. 15,16
10 w. irgendein Gewimmel
11 ℘ Kap. 11,43.44
12 ℘ Kap. 11,24.25
13 ℘ Kap. 21,22; 4Mo 18,9-13
14 ℘ 2Mo 22,30; Hes 44,31
15 o. für meinen Dienst sorgen
16 w. Sünde tragen
17 d. h. wahrscheinlich das Geheiligte, das Brot
18 ℘ 2Mo 28,43
19 o. Unbefugter; d. h. einer, der nicht zum Stand der Priester gehört
20 Das Wort bezeichnet einen Ansässigen ohne Bürgerrecht, das war ein sozialer Stand zwischen dem Sklaven und dem Vollbürger.
21 ℘ 2Mo 12,43; 29,33; 1Sam 21,7; Esr 2,63; Hes 44,8
22 o. Seele
23 ℘ Kap. 21,22; 4Mo 18,9-13
24 d. h. eines nicht-israelitischen, o. eines nicht-aaronitischen
25 w. keinen Samen
26 ℘ 1Mo 38,11
27 ℘ Kap. 10,14
28 o. Unbefugter; d. h. einer, der nicht zum Stand der Priester gehört
29 ℘ 2Mo 12,43; 29,33; 1Sam 21,7; Esr 2,63; Hes 44,8
30 ℘ Kap. 5,15.16
31 o. Gaben
32 ℘ 2Mo 28,43
33 d. i. durch Hochheben der Opfergabe weihen
34 o. Gaben
35 ℘ Kap. 21,8.15
36 ℘ 4Mo 15,3; Am 4,5
37 ℘ Kap. 1,3.10
38 ℘ Kap. 1,2.10
39 ℘ 5Mo 15,21; 17,1; Mal 1,8.13.14
40 o. Friedensopfer; o. Abschlussopfer; o. Gemeinschaftsopfer
41 ℘ Kap. 3,1.6
42 o. Ziege; o. Lamm
43 LXX: mit einem verstümmelten Ohr; andere üs.: schlitzohrig
44 So deutet LXX das hebr. Wort; die aram. Üs. liest: mit verkümmerten Gliedern. Die Bedeutung des hebr. Wortes ist unbekannt.
45 ℘ 5Mo 15,21; 17,1; Mal 1,8.13.14
46 d. h. ihr dürft weder Tiere kastrieren noch solche Tiere opfern
47 w. Sohnes des Auslandes
48 w. ein männliches Schaflamm
49 ℘ 2Mo 22,29
50 o. eine Ziege
51 ℘ 5Mo 22,6.7
52 ℘ Kap. 7,11
53 ℘ Kap. 7,15-18
54 ℘ Kap. 19,37
55 ℘ 5Mo 15,21; 17,1; Mal 1,8.13.14
56 ℘ V. 2
57 ℘ Jes 8,13
58 ℘ Kap. 20,8
59 ℘ Kap. 11,45; 4Mo 15,41